54338 Schweich

Oberstiftstraße 63a

Tel.: (0) 6502 3425 | Mobil: 0176 - 66633060

info@immobilien-agentur-fehmer.de

Mo - Fr: 09:00 Uhr - 17:30 Uhr

Öffnungszeiten

AGB

Vorbemerkung:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr

zwischen der Immobilien Agentur Fehmer, Oberstiftstraße 63a, 54338 Schweich (im

folgenden Makler genannt) und seinen Kunden.

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Angebote und Exposés beruhen

auf den Angaben und Informationen der Eigentümer oder sonstiger dritter.

Der Makler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der

bereitgestellten Informationen.

Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Weitergabeverbot

Die vom Makler übermittelten Angebote, Informationen und Exposés sind streng vertraulich

und nur für den Kunden bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, keine ihm durch den Makler

übermittelten Angebote, Informationen oder Exposés ohne vorherige schriftliche

Zustimmung des Maklers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen, beziehungsweise

zukommen zu lassen. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht oder

Auftraggeber des Empfängers, die zum Abschluss eines Kaufvertrages über das von uns

angebotene Objekt führt, hat zur Folge, dass der Empfänger unseres Angebots uns zu

Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet ist. Das vorstehende

Weitergabe Verbot gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Vorkenntnis

Ist dem Kunden die durch den Makler nachgewiesen Gelegenheit zum Abschluss eines

Vertrages bekannt, hat er das dem Makler unverzüglich mitzuteilen und zu belegen.

Doppeltätigkeit

Der Makler kann auch für den Kaufinteressenten (Doppelmaklertätigkeit) eine

provisionspflichtige Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit aufnehmen, sofern dies nicht

zu einer vertragswidrigen Kollision mit den Interessen des Auftragsgebers führt. Des

Weiteren versichert er, dass der Kaufinteressent bei erfolgreicher Vermittlung von

Eigentumswohnungen, Einfamilienwohnhäusern, Einfamilienwohnhäusern mit

Einliegerwohnungen die gleiche Maklercourtage bezahlen wird wie der Auftraggeber bzw.

Eigentümer.

Maklerprovision

Der provisionspflichtige Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande.

Der Erfolg des Makler Allein Verkauf Mandates ist eingetreten, sobald der Auftraggeber

aufgrund der Maklertätigkeit einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Danach

schuldet er dem Makler das Erfolgshonorar in vereinbarter Höhe zzgl. MwSt., aus dem

notariellen Kaufpreis, welches nach Beurkundung fällig und zahlbar ist.

Bei Abschluss eines Mietvertrages schuldet der Auftraggeber dem Makler für die

Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt.

Der Makler arbeitet erfolgsorientiert. Zahlungen sind erst fällig bei erfolgreich

abgeschlossenen Verträgen. Soweit nicht anders vereinbart, arbeitet der Makler bis

Vertragsabschluss kostenfrei.Haftung

Der Makler und seine Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Bei leicht

fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung des Maklers der Höhe nach

begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.

Datenschutz

Die Vertraulichkeit und Integrität im Umgang mit den persönlichen Angaben der Kunden ist

dem Makler ein besonderes Anliegen. Der Makler wird diese Angaben daher sorgfältig und

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen

und insbesondere nicht ohne die Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben. Der

Makler erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die vom Kunden angegebenen

personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der vertraglichen

und persönlichen Betreuung. Auf Wunsch des Kunden wird der Makler alle gespeicherten

Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde willigt in die Speicherung der Daten durch den

Makler ein. Der Makler löscht die vom Kunden erhobenen Daten sofort nach Widerruf dieser

Einwilligung.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des

öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem

Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das

Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

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