Vorbemerkung:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr
zwischen der Immobilien Agentur Fehmer, Oberstiftstraße 63a, 54338 Schweich (im
folgenden Makler genannt) und seinen Kunden.
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Angebote und Exposés beruhen
auf den Angaben und Informationen der Eigentümer oder sonstiger dritter.
Der Makler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
bereitgestellten Informationen.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Weitergabeverbot
Die vom Makler übermittelten Angebote, Informationen und Exposés sind streng vertraulich
und nur für den Kunden bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, keine ihm durch den Makler
übermittelten Angebote, Informationen oder Exposés ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Maklers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen, beziehungsweise
zukommen zu lassen. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht oder
Auftraggeber des Empfängers, die zum Abschluss eines Kaufvertrages über das von uns
angebotene Objekt führt, hat zur Folge, dass der Empfänger unseres Angebots uns zu
Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet ist. Das vorstehende
Weitergabe Verbot gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Vorkenntnis
Ist dem Kunden die durch den Makler nachgewiesen Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages bekannt, hat er das dem Makler unverzüglich mitzuteilen und zu belegen.
Doppeltätigkeit
Der Makler kann auch für den Kaufinteressenten (Doppelmaklertätigkeit) eine
provisionspflichtige Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit aufnehmen, sofern dies nicht
zu einer vertragswidrigen Kollision mit den Interessen des Auftragsgebers führt. Des
Weiteren versichert er, dass der Kaufinteressent bei erfolgreicher Vermittlung von
Eigentumswohnungen, Einfamilienwohnhäusern, Einfamilienwohnhäusern mit
Einliegerwohnungen die gleiche Maklercourtage bezahlen wird wie der Auftraggeber bzw.
Eigentümer.
Maklerprovision
Der provisionspflichtige Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande.
Der Erfolg des Makler Allein Verkauf Mandates ist eingetreten, sobald der Auftraggeber
aufgrund der Maklertätigkeit einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Danach
schuldet er dem Makler das Erfolgshonorar in vereinbarter Höhe zzgl. MwSt., aus dem
notariellen Kaufpreis, welches nach Beurkundung fällig und zahlbar ist.
Bei Abschluss eines Mietvertrages schuldet der Auftraggeber dem Makler für die
Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt.
Der Makler arbeitet erfolgsorientiert. Zahlungen sind erst fällig bei erfolgreich
abgeschlossenen Verträgen. Soweit nicht anders vereinbart, arbeitet der Makler bis
Vertragsabschluss kostenfrei.Haftung
Der Makler und seine Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung des Maklers der Höhe nach
begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.
Datenschutz
Die Vertraulichkeit und Integrität im Umgang mit den persönlichen Angaben der Kunden ist
dem Makler ein besonderes Anliegen. Der Makler wird diese Angaben daher sorgfältig und
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen
und insbesondere nicht ohne die Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben. Der
Makler erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die vom Kunden angegebenen
personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der vertraglichen
und persönlichen Betreuung. Auf Wunsch des Kunden wird der Makler alle gespeicherten
Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde willigt in die Speicherung der Daten durch den
Makler ein. Der Makler löscht die vom Kunden erhobenen Daten sofort nach Widerruf dieser
Einwilligung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das
Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.